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   BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11   

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https://dejure.org/2012,20836
BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11 (https://dejure.org/2012,20836)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11 (https://dejure.org/2012,20836)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 18/11 (https://dejure.org/2012,20836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Prüfertätigkeit im juristischen Staatsexamen und einer Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht mit Sonderpunkten bei der Bewerbung um eine (Anwalts-) Notarstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 1, 2
    Bewertung einer Prüfertätigkeit im juristischen Staatsexamen und einer Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht mit Sonderpunkten bei der Bewerbung um eine (Anwalts-) Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sonderpunkte im Notar-Zulassungsverfahren ergeben sich nur durch Fachanwaltstätigkeit in bestimmten Rechtsgebieten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11
    a) Die vom Kläger in Frage gestellte Gewichtung der Fortbildungsveranstaltungen im Punktesystem des Beklagten hat der Senat mehrfach gebilligt (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, NJW-RR 2007, 63; vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06, NJW 2006, 3211; vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, NJW-RR 2008, 567 und vom 14. April 2008 - NotZ 102/07).

    Die Tätigkeit als Fachanwalt kann zwar Hinweise darauf geben, ob der jeweilige Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit "notarnäher" oder "notarferner" ausgestaltet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06, NJW 2006, 3211, 3213 Rn. 16).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11
    a) Die vom Kläger in Frage gestellte Gewichtung der Fortbildungsveranstaltungen im Punktesystem des Beklagten hat der Senat mehrfach gebilligt (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, NJW-RR 2007, 63; vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06, NJW 2006, 3211; vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, NJW-RR 2008, 567 und vom 14. April 2008 - NotZ 102/07).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07

    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Amt eines

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11
    a) Die vom Kläger in Frage gestellte Gewichtung der Fortbildungsveranstaltungen im Punktesystem des Beklagten hat der Senat mehrfach gebilligt (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, NJW-RR 2007, 63; vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06, NJW 2006, 3211; vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, NJW-RR 2008, 567 und vom 14. April 2008 - NotZ 102/07).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07

    Auswahlkriterien bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11
    a) Die vom Kläger in Frage gestellte Gewichtung der Fortbildungsveranstaltungen im Punktesystem des Beklagten hat der Senat mehrfach gebilligt (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, NJW-RR 2007, 63; vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06, NJW 2006, 3211; vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, NJW-RR 2008, 567 und vom 14. April 2008 - NotZ 102/07).
  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08

    Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11
    Die Qualifikation als Fachanwalt muss vielmehr auf einem Gebiet erworben werden, das typischerweise den materiellen Kernbereich notarieller Tätigkeit berührt; das hat der Senat für das Familienrecht, das Erbrecht, das Immobilienrecht, das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht bejaht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2009 - NotZ 21/08, ZNotP 2009, 364 Rn. 19), nicht jedoch für das Insolvenzrecht.
  • BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren

    Wie sowohl der Beklage in seinem Besetzungsvermerk als auch das Kammergericht in dem angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt haben, ist es zur Gewährleistung eines möglichst gleichmäßigen Verwaltungshandelns unerlässlich, ein Abweichen von der Punktereihenfolge auf gravierende Ausnahmefälle zu beschränken (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 18/11, juris Rn. 12).
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